Blick über den Marienplatz mit Neuem Rathaus und Frauenkirche in München

Bestattungskosten in München 2026: Was eine Beerdigung hier wirklich kostet

Mit städtischen Friedhofsgebühren und durchschnittlichen Bestatterleistungen liegen die Beerdigungskosten in München meist zwischen ca. 4.944 € und ca. 6.626 €. Hier finden Sie jede Gebühr der Landeshauptstadt mit Tarifstelle der Satzung, vier nachgerechnete Beispiele und einen Rechner.

Redaktion: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Bestattungskosten München; fachlich geprüft von [Redaktion: Name], Bestattermeister/in; Gebühren laut Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt München, gültig ab 01.07.2024.

Die Antwort in Kürze

  • Erdbestattung in der Erdgrabstätte 2. Reihe mit Trauerfeier in der Trauerhalle: 2.826,00 € (Grab 840,00 € für 10 Jahre + Beisetzung 1.665,00 € + Aufbahrung 88,00 € + Trauerhalle 233,00 €).
  • Urnenbestattung im Urnengrab 2. Reihe mit Trauerfeier mit Sarg vor der Einäscherung: 2.214,00 €, einschließlich Einäscherung im städtischen Krematorium (486,00 €).
  • Günstigste städtische Variante: 1.644,00 € für eine Urnennische hinter einem Gitter ohne Trauerfeier.
  • Erdgrabstätte in der 1. Reihe mit Trauerhalle: 3.326,00 €.
  • Bestatterleistungen: im Durchschnitt ca. 3.300 €.
  • Samstag: Die Bestattungsgebühren erhöhen sich um 30 % (§ 6 Abs. 1). Rechnung der Redaktion: Die Beisetzung eines Sarges kostet samstags rechnerisch 2.165 € statt 1.665 €.

Alle Beispiele werktags und mit 10 Jahren Grabnutzung. Quellen: Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt München, vom 27. Mai 2024 (MüABl. S. 453), in Kraft seit 01.07.2024; Preisangabe Krematorium München; Bundesverband Deutscher Bestatter (bestatter.de).

Drei Kostenblöcke: Friedhof, Bestatter, Fremdleistungen

Die Bestattungskosten in München lassen sich in drei Teile zerlegen: die Gebühren der Landeshauptstadt für Grab, Bestattung, Trauerhalle und Krematorium, die Leistungen des Bestattungshauses und die Rechnungen Dritter. Nur der erste Block ist durch eine Satzung festgelegt und lässt sich deshalb auf den Euro genau nachrechnen. Die beiden anderen hängen von Ihren Wünschen und vom jeweiligen Anbieter ab.

Friedhofskosten

1.644 € bis 3.326 €

Grabnutzungsgebühr für die Ruhezeit, Beisetzung mit Öffnen und Schließen des Grabes, auf Wunsch Aufbahrung, Trauerhalle und Trauerfeier, bei einer Urne die Einäscherung. Die Städtischen Friedhöfe stellen dafür einen Gebührenbescheid aus.

Quelle: Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt München

Bestatterleistungen

Ø ca. 3.300 €

Überführung, Sarg oder Urne, Versorgung der verstorbenen Person, Behördengänge und die Organisation des Abschieds.

Quelle: Bundesverband Deutscher Bestatter, bestatter.de

Fremdleistungen

nach Angebot

Grabstein, Blumen, Traueranzeige, Trauerrede, Musik, Bewirtung und die zweite Leichenschau vor einer Feuerbestattung. Die Beträge nennt Ihnen unser Partner-Bestatter im Angebot.

Bei den Friedhofskosten rechnet München anders als die meisten Städte. Ein klassisches Reihengrab, das im Todesfall einfach zugewiesen wird, gibt es nicht. Alle Grabstätten sind Familiengrabstätten mit einer Jahresgebühr, die sich nach der Lage richtet: 1. Reihe, 2. und folgende Reihen, Hecke, Mauer, Anlage oder Wald. Daneben gibt es Gemeinschaftsanlagen, Urnennischen und Plätze unter Bäumen. Eine Erdgrabstätte in der 2. Reihe kostet 84,00 € je Jahr, in der 1. Reihe 134,00 €. Ein Waldgrab in einem Waldfriedhof liegt bei 420,00 € je Jahr.

Die Grabnutzungsgebühr wird für die gesamte Ruhezeit im Voraus fällig (§ 4 Abs. 4 Friedhofsgebührensatzung). Weil die Standard-Ruhezeit in München nur 10 Jahre beträgt, bleibt dieser Betrag vergleichsweise überschaubar: 84,00 € × 10 Jahre ergeben 840,00 €. Besteht schon ein Grabnutzungsrecht und läuft es kürzer als die Ruhezeit, verlängert die Stadt es im Bestattungsfall um die fehlenden vollen Jahre (§ 5 Abs. 2). Eine Ausnahme ist die anonyme Urnengrabstätte: Sie kostet einmalig 940,00 €, gleich wie lange (§ 4 Abs. 1 Ziff. V).

Dazu kommen die Bestattungsgebühren nach § 6 Abs. 1, die je Leistung berechnet werden. Eine Grundgebühr, eine jährliche Grundgebühr oder eine Gebühr für Wege kennt die Münchner Satzung nicht. Die größte Einzelposition ist die Beisetzung eines Sarges mit Öffnen und Schließen des Grabes für 1.665,00 €. Die Beisetzung einer Urne kostet 588,00 €. Für eine Trauerfeier kommen die Aufbahrung (88,00 €) und die Benutzung der Trauerhalle (233,00 €) hinzu, bei einer Feuerbestattung zusätzlich die Trauerfeier selbst (229,00 €). Wer sich bei einer Urne für eine kleinere Form entscheidet, zahlt für die Urnentrauerfeier 171,00 €. Diese Sätze gelten für Verstorbene ab Vollendung des 14. Lebensjahres; die Gebühren für Kinder erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.

Die Stadt betreibt am Ostfriedhof ein eigenes Krematorium, das Krematorium München mit Urnenfriedhof, Sankt-Martin-Straße 41, 81541 München. Die Einäscherung kostet laut Preisangabe der Stadt 486,00 €, zuzüglich der anfallenden Friedhofsgebühren. Liegen alle Genehmigungen vor, ist sie laut Stadt innerhalb von drei Werktagen möglich. Bei der Umsatzsteuer unterscheidet die Satzung: Die städtischen Gebühren sind Nettogebühren, ausgenommen Einäscherung und Urnenversand. Eine eigene Brutto-Hochrechnung nehmen wir nicht vor, den genauen Satz der Satzung finden Sie unter der Tabelle.

  • Städtische Friedhofskosten
  • Bestatterleistungen Ø ca. 3.300 €
  • Fremdleistungen nach Angebot
Kostenblöcke je Beispiel
BeispielFriedhofskostenBestatterleistungenFremdleistungen
Erdbestattung, Erdgrabstätte 2. Reihe mit Trauerhalle2.826,00 €ca. 3.300 €nach Angebot
Urnenbestattung, Urnengrab 2. Reihe mit Trauerfeier mit Sarg2.214,00 €ca. 3.300 €nach Angebot
Erdbestattung, Erdgrabstätte 1. Reihe mit Trauerhalle3.326,00 €ca. 3.300 €nach Angebot
Kostenblöcke einer Bestattung in München, werktags, 10 Jahre Grabnutzung. Quelle: Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt München, in Kraft seit 01.07.2024; Bundesverband Deutscher Bestatter. Die Höhe der Fremdleistungen ist nur symbolisch.

Vier Rechenbeispiele aus der Münchner Satzung

Jedes Beispiel haben wir aus den Tarifstellen der Gebührensatzung nachgerechnet, werktags und mit 10 Jahren Grabnutzung. Grabstein, Grabpflege und die Leistungen des Bestatters sind nicht enthalten. Zuschläge für besonders gestaltete Friedhofsteile oder für Leistungen außerhalb der Dienstzeit sind ebenfalls nicht eingerechnet.

Erdbestattung in der Erdgrabstätte 2. Reihe mit Trauerfeier in der Trauerhalle

840,00 € Grab (84,00 € × 10) + 1.665,00 € Beisetzung + 88,00 € Aufbahrung + 233,00 € Trauerhalle = 2.826,00 €. Mit Bestatterleistungen sind das ca. 6.126 €. Die Erdgrabstätte in der 2. Reihe ist das günstigste Sarggrab der Stadt; sie nimmt zwei Särge oder bis zu acht Urnen auf.

Urnenbestattung im Urnengrab 2. Reihe mit Trauerfeier mit Sarg vor der Einäscherung

590,00 € Grab + 486,00 € Einäscherung + 588,00 € Beisetzung + 88,00 € Aufbahrung + 233,00 € Trauerhalle + 229,00 € Trauerfeier = 2.214,00 €. Mit Bestatter ergeben sich ca. 5.514 €. In eine Urnenerdgrabstätte passen bis zu sechs Urnen.

Urnennische hinter einem Gitter ohne Trauerfeier

570,00 € Nische (57,00 € × 10) + 486,00 € Einäscherung + 588,00 € Beisetzung = 1.644,00 €. Das ist die günstigste städtische Variante. Zum Vergleich: Die anonyme Urnengrabstätte ohne Feier kommt auf 2.014,00 €, weil ihre einmalige Gebühr von 940,00 € über zehn Jahren Gitternische liegt. Das Standard-Urnengrab in der 2. Reihe ohne Feier kostet 1.664,00 €.

Erdgrabstätte in der 1. Reihe mit Trauerfeier in der Trauerhalle

1.340,00 € Grab (134,00 € × 10) + 1.665,00 € + 88,00 € + 233,00 € = 3.326,00 €. Die Lage direkt am Weg kostet über zehn Jahre 500,00 € mehr als die 2. Reihe. Mit Bestatter sind es ca. 6.626 €.

  • Standard-Ruhezeit 10 Jahre
  • Friedhöfe mit 15, 20 oder 30 Jahren Ruhezeit
Grabnutzungsgebühr nach Laufzeit
Grabart10 Jahre15 Jahre20 Jahre30 Jahre
Erdgrabstätte in der 2. und den folgenden Reihen840,00 €1.260,00 €1.680,00 €2.520,00 €
Urnenerdgrabstätte in der 2. und den folgenden Reihen590,00 €885,00 €1.180,00 €1.770,00 €
Grabnutzungsgebühr für die ganze Laufzeit, Jahresgebühr × Jahre, im Voraus fällig (§ 4 Abs. 4). Quelle: Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt München, in Kraft seit 01.07.2024.

Zuschläge, die die Satzung nennt

Die Gebührensatzung kennt mehrere Zuschläge und Abschläge, die in den Beispielen nicht enthalten sind, weil sie vom Einzelfall abhängen:

  • Samstag und außerhalb der Dienstzeit: "Für Leistungen, die von Montag bis Freitag außerhalb der Dienstzeiten erbracht werden, erhöhen sich die Gebühren um 25 %, für Leistungen, die samstags erbracht werden, um 30 %." (§ 6 Abs. 1). Die einzelnen Gebühren werden auf volle Euro aufgerundet (§ 8 Abs. 2).
  • Besonders gestaltete Friedhofsteile: plus 50 % auf die Grabnutzungsgebühr (§ 4 Abs. 3), etwa im Forum des Ost-, West- und Nordfriedhofs, an den Hauptwegen im Ost- und im Waldfriedhof, am Seerundweg im Neuen Südfriedhof, in der Künstlersektion Gräberfeld 41 im Waldfriedhof Alter Teil sowie in den Friedhöfen Bogenhausen, Neuhausen und Nymphenburg.
  • Eingeschränkte Belegung: minus 30 %, wenn eine Erdgrabstätte nur mit einer Leiche und/oder nur mit Urnen belegt werden kann (§ 4 Abs. 2). Mehrfachgrabstätten vervielfachen die Gebühr, außer bei Anlagen- und Waldgräbern, die eigene Sätze haben.

Der Euro-Betrag für einen Samstag steht nicht in der Satzung. Unser Rechner zeigt ihn als eigene Zeile, berechnet je Position aus § 6 und aufgerundet. Diese Rechnung stammt von der Redaktion; verbindlich ist allein der Gebührenbescheid.

Fünf Schritte bis zur Beisetzung in München

  1. Schritt 1

    Tod feststellen lassen

    Ärztin oder Arzt nimmt die Leichenschau vor. Um die Anzeige beim Standesamt kümmert sich in der Regel das Bestattungsunternehmen.

  2. Schritt 2

    Bestattungshaus beauftragen

    Der Bestatter übernimmt Überführung, Unterlagen und die Anmeldung bei den Städtischen Friedhöfen. Frühestens 48 Stunden nach dem Tod darf bestattet werden.

  3. Schritt 3

    Friedhof und Grabart festlegen

    Lage (1. oder 2. Reihe, Hecke, Mauer, Anlage, Wald) und Laufzeit bestimmen den größten Teil der Grabgebühr.

  4. Schritt 4

    Abschied gestalten

    Trauerfeier in der Trauerhalle, Urnentrauerfeier oder Beisetzung ohne Feier; dazu Musik, Blumen und Termin abstimmen.

  5. Schritt 5

    Kosten und Zahlung klären

    Kostenvoranschlag prüfen und klären, ob Erben, Angehörige oder das Sozialbürgerhaus zahlen.

Üblicher Ablauf einer Bestattung. Gebühren laut Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt München, in Kraft seit 01.07.2024.

Friedhofskosten selbst berechnen

Wählen Sie Bestattungsart, Grabart, Nutzungsdauer und die Form der Trauerfeier. Der Rechner nimmt die Beisetzung automatisch dazu und ergänzt bei einer Urne die Einäscherung im städtischen Krematorium. Jede Zeile zeigt die Tarifstelle, damit Sie das Ergebnis später mit dem Bescheid vergleichen können.

Schritt 1: Bestattungsart
Schritt 3: Nutzungsdauer

10 Jahre sind die Standard-Ruhezeit. 15 Jahre gelten z. B. in Bogenhausen, Neuhausen und Nymphenburg, 20 Jahre in Lochhausen und Oberföhring, 30 Jahre in Englschalking.

Schritt 4: Trauerfeier

Ihre Schätzung

Berechnete Friedhofsgebühren
Erdgrabstätte in der 2. und den folgenden Reihen§ 4 Abs. 1 Ziff. I b, 84,00 € × 10 Jahre840,00 €
Aufbahrung inkl. Pflanzen- und Lichterschmuck§ 6 Abs. 1 I a88,00 €
Benutzung der Trauerhalle/des Trauergebäudes inkl. Pflanzen- und Lichterschmuck§ 6 Abs. 1 I b233,00 €
Beisetzung eines Sarges mit Öffnen und Schließen des Grabes§ 6 Abs. 1 I c1.665,00 €
Summe Friedhofskosten2.826,00 €
Bestatterleistungen, RichtwertDurchschnitt laut Bundesverband Deutscher Bestatterca. 3.300 €
Geschätzte Gesamtkostenca. 6.126 €

"Alle Gebühren sind Nettogebühren, ausgenommen die Gebühren für Einäscherung und Urnenversand. Soweit darüber hinaus Mehrwertsteuerpflicht entsteht, wird diese Steuer zusätzlich in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe erhoben." (§ 1 Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt München). Ohne Grabstein, Grabpflege und Fremdleistungen. Unverbindliche Schätzung, verbindlich ist der Gebührenbescheid.

Auswahl in den Kostenvoranschlag übernehmen

Ausführliche Erklärungen zu jedem Schritt stehen auf der Seite Kostenrechner.

Alle Friedhofsgebühren der Landeshauptstadt München

Die Tabelle enthält die Gebühren, die bei einer Bestattung auf einem städtischen Friedhof in München üblicherweise anfallen: Grabarten mit Jahresgebühr, Bestattungsgebühren für Sarg und Urne, das Krematorium, Verlegungen, sonstige Gebühren wie Kühlzelle, Orgel oder vorläufiges Grabzeichen sowie die Fundamente für den Grabstein. Bei Jahresgebühren steht zusätzlich der Betrag für die Standard-Ruhezeit von 10 Jahren.

Friedhofsgebühren der Landeshauptstadt München
LeistungGebührTarifstelle
Erdgrabstätten (Grabnutzungsgebühr je Jahr)
Erdgrabstätte in der 2. und den folgenden Reihen84,00 €je Jahr, bei 10 Jahren 840,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. I b
Erdgrabstätte in der 1. Reihe134,00 €je Jahr, bei 10 Jahren 1.340,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. I a
Heckengrab140,00 €je Jahr, bei 10 Jahren 1.400,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. I c
Mauergrab160,00 €je Jahr, bei 10 Jahren 1.600,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. I d
Anlagengrab (besondere Lage, einfach)336,00 €je Jahr, bei 10 Jahren 3.360,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. I e
Anlagengrab doppelt420,00 €je Jahr§ 4 Abs. 1 Ziff. I e
Anlagengrab dreifach563,00 €je Jahr§ 4 Abs. 1 Ziff. I e
Anlagengrab vierfach680,00 €je Jahr§ 4 Abs. 1 Ziff. I e
Anlagengrab fünffach798,00 €je Jahr§ 4 Abs. 1 Ziff. I e
Anlagengrab sechsfach924,00 €je Jahr§ 4 Abs. 1 Ziff. I e
Waldgrab in Waldfriedhöfen (einfach)420,00 €je Jahr, bei 10 Jahren 4.200,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. I f
Waldgrab doppelt546,00 €je Jahr§ 4 Abs. 1 Ziff. I f
Waldgrab dreifach689,00 €je Jahr§ 4 Abs. 1 Ziff. I f
Waldgrab vierfach823,00 €je Jahr§ 4 Abs. 1 Ziff. I f
Waldgrab fünffach966,00 €je Jahr§ 4 Abs. 1 Ziff. I f
Waldgrab sechsfach1.159,00 €je Jahr§ 4 Abs. 1 Ziff. I f
Waldgrab siebenfach1.302,00 €je Jahr§ 4 Abs. 1 Ziff. I f
Gemeinschaftsgrabanlage: Erdgrabstätte vor Hecken mit Namensplatte und Gemeinschaftsschmuckstelen (inkl. Grabmal ohne Beschriftung, Bepflanzung und Pflege)397,00 €je Jahr, bei 10 Jahren 3.970,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. XI l
Zuschlag Grabplatzerweiterung42,00 €je Jahr§ 4 Abs. 1 Ziff. I g / II g
Kindererdgrabstätte67,00 €je Jahr§ 4 Abs. 1 Ziff. VIII
Grüfte und Mausoleen: Erdgrabgebühr plus je Grabplatz160,00 €je Jahr§ 4 Abs. 1 Ziff. VI b
Urnengrabstätten (Grabnutzungsgebühr je Jahr)
Urnenerdgrabstätte in der 2. und den folgenden Reihen59,00 €je Jahr, bei 10 Jahren 590,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. II b
Urnenerdgrabstätte in der 1. Reihe109,00 €je Jahr, bei 10 Jahren 1.090,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. II a
Urnenheckengrab130,00 €je Jahr, bei 10 Jahren 1.300,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. II c
Urnenmauergrab135,00 €je Jahr, bei 10 Jahren 1.350,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. II d
Urnen-Anlagengrab176,00 €je Jahr, bei 10 Jahren 1.760,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. II e
Urnen-Waldgrab (einfach)218,00 €je Jahr, bei 10 Jahren 2.180,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. II f
Urnen-Waldgrab doppelt277,00 €je Jahr§ 4 Abs. 1 Ziff. II f
Urnenerdgrab inkl. Bepflanzung und Pflege, eine Urne162,00 €je Jahr, bei 10 Jahren 1.620,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. III a
Urnenerdgrab inkl. Bepflanzung und Pflege, zwei Urnen224,00 €je Jahr§ 4 Abs. 1 Ziff. III b
Urnenerdgrab inkl. Bepflanzung und Pflege, vier Urnen276,00 €je Jahr§ 4 Abs. 1 Ziff. III c
Urnennischen (je Jahr)
Urnennische hinter einem Gitter (Gitternische)57,00 €je Jahr, bei 10 Jahren 570,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. IV a
Urnennische mit offenem Einzelplatz99,00 €je Jahr, bei 10 Jahren 990,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. IV b
Urnennische mit offenem Doppelplatz107,00 €je Jahr§ 4 Abs. 1 Ziff. IV c
Urnennische mit Deckplatte (ohne Beschriftung) für eine Urne143,00 €je Jahr, bei 10 Jahren 1.430,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. IV d
Urnennische mit Deckplatte für zwei Urnen156,00 €je Jahr§ 4 Abs. 1 Ziff. IV d
Urnennische mit Deckplatte für vier und mehr Urnen164,00 €je Jahr§ 4 Abs. 1 Ziff. IV d
Urnennische mit Überurne als Einzelplatz133,00 €je Jahr, bei 10 Jahren 1.330,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. IV e
Urnennische mit Überurne als Doppelplatz149,00 €je Jahr§ 4 Abs. 1 Ziff. IV e
Urnennische mit Überurne als Sockelplatz268,00 €je Jahr§ 4 Abs. 1 Ziff. IV e
Urnennische im Sammelraum57,00 €je Jahr§ 4 Abs. 1 Ziff. IV f
Bäume und Gemeinschaftsgrabanlagen (je Jahr)
Urnenbestattungsplatz am Gemeinschaftsbaum167,00 €je Jahr, bei 10 Jahren 1.670,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. X b
Familienbaum562,00 €je Jahr, bei 10 Jahren 5.620,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. X a
Gemeinschaftsgrabanlage: Urnenerdgrab mit Gemeinschaftsnamenstele unter Bäumen, je Urne157,00 €je Jahr, bei 10 Jahren 1.570,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. XI a
Gemeinschaftsgrabanlage: Urnenerdgrab mit Gemeinschaftsnamenstele, je Urne98,00 €je Jahr, bei 10 Jahren 980,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. XI b
Gemeinschaftsgrabanlage: Urnenerdgrabstätte mit großer Gemeinschaftsnamenstele je Urne149,00 €je Jahr§ 4 Abs. 1 Ziff. XI c
Gemeinschaftsgrabanlage: Urnenerdgrabstätte mit Bronzeblättern als Namensträger auf großer Gemeinschaftsstele je Urne176,00 €je Jahr§ 4 Abs. 1 Ziff. XI d
Gemeinschaftsgrabanlage: Einzelurnenerdgrab mit Gemeinschaftsnamensplatte, je Urne129,00 €je Jahr, bei 10 Jahren 1.290,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. XI e
Gemeinschaftsgrabanlage: Urnenerdgrabstätte mit Namensplatte für zwei Urnen336,00 €je Jahr§ 4 Abs. 1 Ziff. XI f
Gemeinschaftsgrabanlage: Urnennische mit Deckplatte für zwei Urnen189,00 €je Jahr§ 4 Abs. 1 Ziff. XI g
Gemeinschaftsgrabanlage: Kleine Urnenerdgrabstätte mit Namensstele für fünf Urnen345,00 €je Jahr§ 4 Abs. 1 Ziff. XI h
Gemeinschaftsgrabanlage: Urnenerdgrabstätte mit Namensplatte und Gemeinschaftsschmuckstele für sechs Urnen253,00 €je Jahr§ 4 Abs. 1 Ziff. XI i
Gemeinschaftsgrabanlage: Große Urnenerdgrabstätte mit Schmuckstele und Namensplatte für sechs Urnen610,00 €je Jahr§ 4 Abs. 1 Ziff. XI j
Gemeinschaftsgrabanlage: Urnengrabstätten mit Heidekrautbepflanzung und Röhren für zwei Urnen326,00 €je Jahr§ 4 Abs. 1 Ziff. XI k
Gemeinschaftsgrabanlage: Urnenerdgrabstätte vor Hecken mit Namensplatte und Gemeinschaftsschmuckstelen für vier Urnen299,00 €je Jahr§ 4 Abs. 1 Ziff. XI m
Anonyme Urnengrabstätte (einmalig)
Anonyme Urnengrabstätte (einmalig)940,00 €§ 4 Abs. 1 Ziff. V
Bestattungsgebühren Sargbestattung (ab 14 Jahren)
Aufbahrung inkl. Pflanzen- und Lichterschmuck88,00 €§ 6 Abs. 1 I a
Benutzung der Trauerhalle/des Trauergebäudes inkl. Pflanzen- und Lichterschmuck233,00 €§ 6 Abs. 1 I b
Beisetzung eines Sarges mit Öffnen und Schließen des Grabes1.665,00 €§ 6 Abs. 1 I c
Zuschlag für über 45 Minuten dauernde Aussegnungen, je weitere angefangene halbe Stunde (Sargbestattung auf nichtstädtischen Friedhöfen)236,00 €§ 6 Abs. 1 I d
Bestattungsgebühren Feuerbestattung (ab 14 Jahren)
Aufbahrung inkl. Pflanzen- und Lichterschmuck88,00 €§ 6 Abs. 1 II a
Benutzung der Trauerhalle/des Trauergebäudes inkl. Pflanzen- und Lichterschmuck233,00 €§ 6 Abs. 1 II b
Trauerfeier229,00 €§ 6 Abs. 1 II c
Aufbahrungsraum für eine Urne bis zu vier Werktagen88,00 €§ 6 Abs. 1 II d
Urnentrauerfeier171,00 €§ 6 Abs. 1 II e
Beisetzung einer Urne mit Öffnen und Schließen des Grabes588,00 €§ 6 Abs. 1 II f
Zuschlag für über 45 Minuten dauernde Trauerfeiern, je weitere angefangene halbe Stunde171,00 €§ 6 Abs. 1 II g
Städtisches Krematorium
Einäscherung im städtischen Krematorium486,00 €Preisangabe Krematorium München
Verlegungen
Verlegung einer Leiche innerhalb der Stadt4.056,00 €§ 6 Abs. 2 I a
Verlegung einer Urne innerhalb der Stadt944,00 €§ 6 Abs. 2 III a
Verlegung einer Urne nach auswärts515,00 €§ 6 Abs. 2 III b
Verlegung einer Urne von auswärts1.049,00 €§ 6 Abs. 2 III c
Sonstige Gebühren
Kühlzelle77,00 €je angefangenen Tag§ 7 Abs. 1 c
Gefrierzelle99,00 €je angefangenen Tag§ 7 Abs. 1 d
Verabschiedungsraum71,00 €pro Stunde§ 7 Abs. 1 e
Verabschiedungsraum213,00 €pro Tag§ 7 Abs. 1 e
Waschraum121,00 €§ 7 Abs. 1 f
Transport vom Friedhof der Aufbahrung zum Friedhof der Beisetzung294,00 €inkl. Umsatzsteuer§ 7 Abs. 1 g
Transport vom Friedhof der Trauerfeier zur Einäscherungsanlage118,00 €inkl. Umsatzsteuer§ 7 Abs. 1 h
Urnentransport von der Einäscherungsanlage zum Friedhof der Urnenbeisetzung58,00 €inkl. Umsatzsteuer§ 7 Abs. 1 i
Tieferlegung394,00 €§ 7 Abs. 1 j
Stadteigene Orgel46,00 €§ 7 Abs. 1 k
Römisch-katholische und evangelisch-lutherische Kirchengebühr50,00 €§ 7 Abs. 1 l
Mobile Lautsprecheranlage225,00 €§ 7 Abs. 1 m
Vorläufiges Grabzeichen182,00 €§ 7 Abs. 1 n
Urnenschriftband mit Gravur141,00 €§ 7 Abs. 1 q
Aschenumfüllung inkl. Urne und Gravur88,00 €§ 7 Abs. 1 s
Einebnen und Rasenansaat einer Grabstätte140,00 €§ 7 Abs. 1 v
Fundamente (je Jahr)
Fundament mit zwei Pfeilern51,00 €je Jahr§ 4 Abs. 1 Ziff. XII
Fundament ohne Pfeiler bis 0,4 m³42,00 €je Jahr§ 4 Abs. 1 Ziff. XII

Die Ruhezeit beträgt auf den meisten städtischen Friedhöfen nur 10 Jahre, für Sarg und Urne gleich (§ 14 Friedhofssatzung). Abweichend gelten 15 Jahre in Bogenhausen, Feldmoching, Forstenried, Freimann, Fröttmaning, Haidhausen, Johanneskirchen, Neuhausen, Nymphenburg, Pipping, 20 Jahre in Lochhausen und Oberföhring und 30 Jahre in Englschalking sowie bei Grüften und Mausoleen. Das Grabnutzungsrecht an Familiengrabstätten läuft mindestens 5 und höchstens 50 Jahre (§ 17 Abs. 2 a Friedhofssatzung).

Quelle: Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Landeshauptstadt München (Friedhofsgebührensatzung), vom 27. Mai 2024 (MüABl. S. 453), in Kraft seit 01.07.2024. Satzung als PDF. Einäscherung laut Preisangabe des Krematoriums. "Alle Gebühren sind Nettogebühren, ausgenommen die Gebühren für Einäscherung und Urnenversand. Soweit darüber hinaus Mehrwertsteuerpflicht entsteht, wird diese Steuer zusätzlich in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe erhoben." (§ 1 Friedhofsgebührensatzung). Die Transporte nach § 7 g bis i sind laut Satzung inkl. Umsatzsteuer. Zuschläge nach § 4 Abs. 2 und 3 sowie § 6 Abs. 1 sind nicht eingerechnet. Alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist der Gebührenbescheid.

Die städtischen Friedhöfe in München

Eine stadtweite Gebührensatzung gilt für alle städtischen Friedhöfe. Die Friedhofssatzung nennt in § 1 Abs. 1 28 städtische Friedhöfe und Friedhofsteile, dazu das Krematorium und eine Kriegsgräberstätte. Auf weiteren 30 nichtstädtischen Friedhöfen und Grüften übernimmt die Stadt Verwaltung und/oder Bestattungsbetrieb; dort gelten die städtischen Gebühren für die städtischen Leistungen.

Der größte ist der Waldfriedhof mit 161,32 Hektar, gefolgt vom Westfriedhof, dem Nordfriedhof, dem Ostfriedhof mit dem Krematorium und dem Neuen Südfriedhof. Grundsätzlich ist die Wahl des Friedhofs frei, wenn eine Grabstätte frei ist. Einige Friedhöfe setzen aber einen Hauptwohnsitz im Bestattungsbezirk voraus. Urnen unter Bäumen bietet die Stadt im Waldfriedhof, Neuer Südfriedhof, Waldfriedhof Solln (mit Wohnpflicht), Friedhof Obermenzing an. Die Friedhöfe sind November bis Februar 8 bis 17 Uhr, März 8 bis 18 Uhr, April bis August 8 bis 20 Uhr, September bis Oktober 8 bis 19 Uhr zugänglich. Alle Adressen stehen in der Übersicht der Friedhöfe.

Städtische Friedhöfe München, Gräberverwaltung, Landeshauptstadt München, Friedhöfe und Bestattung München, Damenstiftstraße 8, 80331 München. Telefon 089 2319901, E-Mail sfm-graeberverwaltung.gsr@muenchen.de. Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr (Serviceseite der Stadt).

Quelle: Landeshauptstadt München, Friedhöfe und Bestattung München, Serviceportal der Stadt München.

Spartipps aus der Münchner Gebührensatzung

Die größten Unterschiede entstehen in München durch Lage der Grabstätte, Laufzeit und Trauerfeier. In einer Stadt mit 1.612.429 Einwohnern mit Hauptwohnsitz (31.12.2025) und 12.539 Sterbefällen im Jahr 2025 (2024: 12.869) lohnt es sich, die Möglichkeiten zu kennen:

  • 2. Reihe statt 1. Reihe: Die Erdgrabstätte in der 2. Reihe kostet 840,00 €, die in der 1. Reihe 1.340,00 €. Bei der Urne sind es 590,00 € gegenüber 1.090,00 €.
  • Urnennische prüfen: Die Gitternische ist mit 570,00 € für 10 Jahre die günstigste Grabstätte überhaupt.
  • Feier passend wählen: Die Urnentrauerfeier kostet 171,00 €; Aufbahrung, Trauerhalle und Trauerfeier mit Sarg zusammen 550,00 €.
  • Werktags beisetzen: Samstags erhöhen sich die Bestattungsgebühren um 30 %.
  • Gestaltete Lagen meiden: Im Forum, an Hauptwegen oder am Seerundweg kommen 50 % auf die Grabnutzungsgebühr.
  • Angebote vergleichen: Verlangen Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag, in dem Gebühren, Bestatterleistungen und Fremdleistungen getrennt stehen.

Wer zahlt die Beerdigung?

Wer zahlt: Die Kosten der Beerdigung tragen nach § 1968 BGB die Erben, in der Regel aus dem Nachlass.

Wer für die Bestattung sorgen muss: Nach Art. 15 BestG in Verbindung mit § 15 Satz 1 BestV, der auf § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BestV verweist, sind das unbeschadet ihrer Geschäftsfähigkeit der Reihe nach: Ehegatte oder Lebenspartner, Kinder, Eltern (bei Annahme Volljähriger der Annehmende vor den Eltern), Großeltern, Enkelkinder, Geschwister und Kinder der Geschwister.

Wenn niemand handelt: Ist eine Anordnung nicht möglich oder erfolglos, muss die Gemeinde, in unaufschiebbaren Fällen die Polizei, selbst für die Bestattung sorgen und kann vom Pflichtigen Ersatz der notwendigen Kosten verlangen (Art. 14 Abs. 2 BestG). In München zuständig: Städtische Friedhöfe München, Bestattungen von Amts wegen, Damenstiftstraße 8, 80331 München, Telefon 089 23199275, E-Mail sfm-gv-a.gsr@muenchen.de, Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr, Freitag 9 bis 12 Uhr. Laut Stadt entbindet eine Ausschlagung der Erbschaft nicht von der Bestattungspflicht bzw. Kostenerstattungspflicht.

Fristen: Bestattet werden darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes (§ 18 Abs. 1 BestV). Spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes muss die verstorbene Person bestattet, eingeäschert oder auf den Weg gebracht sein; Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage zählen nicht mit (§ 19 Abs. 1 BestV). Eine Urne muss spätestens drei Monate nach der Einäscherung beigesetzt sein (§ 19 Abs. 4 BestV). Vor einer Feuerbestattung ist eine zweite Leichenschau vorgeschrieben (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BestV); deren Kosten gehören nicht zu den städtischen Gebühren und laufen über den Bestatter.

Friedhofszwang und Ruhezeit: Verstorbene werden auf Friedhöfen beigesetzt (Art. 1 Abs. 1 BestG); Ausnahmen gibt es nur mit Genehmigung (Art. 12 BestG). Eine Seebestattung ist zulässig, eine Urne mit nach Hause zu nehmen dagegen nicht. Die Ruhezeit legt der Friedhofsträger fest (Art. 10 BestG); in München sind es 10 Jahre (§ 14 Friedhofssatzung).

Sozialbestattung: Können die Verpflichteten die Kosten nicht tragen, übernimmt der Sozialhilfeträger nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten. Nach § 98 Abs. 3 SGB XII gilt: "Hat die verstorbene Person Sozialleistungen bezogen, ist die bisher leistende Stelle zuständig, sonst der Sozialhilfeträger am Sterbeort." In München ist das die Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Amt für Soziale Sicherung; zuständig ist das Sozialbürgerhaus für Ihre Adresse.

Quellen: Bestattungsgesetz (BestG) des Freistaats Bayern vom 24. September 1970 (GVBl. S. 417, BayRS 2127-1-G), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 47 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98); Bestattungsverordnung (BestV) vom 1. März 2001 (GVBl. S. 92, ber. S. 190, BayRS 2127-1-1-G), zuletzt geändert durch § 50 des Gesetzes vom 26. März 2026 (GVBl. S. 75). Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.

Wie der Antrag beim Sozialbürgerhaus abläuft, lesen Sie auf der Seite zur Sozialbestattung in München.

Häufige Fragen zu Beerdigungskosten in München

Die folgenden Antworten beruhen auf der Gebührensatzung und der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt.

Wie teuer ist eine ganz normale Beerdigung in München?

Eine Erdbestattung in einer Erdgrabstätte in der 2. Reihe mit Trauerfeier in der Trauerhalle kostet in München 2.826,00 € an städtischen Gebühren: Grabnutzung 840,00 € für 10 Jahre, Beisetzung des Sarges 1.665,00 €, Aufbahrung 88,00 € und Trauerhalle 233,00 €. Mit Bestatterleistungen von durchschnittlich etwa 3.300 € sind das rund 6.126 €, ohne Grabstein und Grabpflege.

Was ist die günstigste städtische Bestattung in München?

Am wenigsten kostet eine Urnennische hinter einem Gitter ohne Trauerfeier: 570,00 € für 10 Jahre, 486,00 € für die Einäscherung und 588,00 € für die Beisetzung, zusammen 1.644,00 €. Ein Urnengrab in der 2. Reihe ohne Feier liegt bei 1.664,00 €, die anonyme Urnengrabstätte bei 2.014,00 €.

Was kostet eine Urnenbestattung in München?

In einer Urnenerdgrabstätte in der 2. Reihe mit Trauerfeier mit Sarg vor der Einäscherung fallen 2.214,00 € an: Grab 590,00 €, Einäscherung 486,00 €, Beisetzung 588,00 €, Aufbahrung 88,00 €, Trauerhalle 233,00 € und Trauerfeier 229,00 €. Mit Bestatter sind es ca. 5.514 €.

Hat München ein städtisches Krematorium?

Ja. Das Krematorium München liegt am Ostfriedhof, Sankt-Martin-Straße 41, 81541 München. Die Einäscherung kostet laut Preisangabe der Stadt 486,00 €, zuzüglich der anfallenden Friedhofsgebühren. Bei vorliegenden Genehmigungen ist sie laut Stadt innerhalb von drei Werktagen möglich.

Warum gibt es in München kein Reihengrab?

Alle Grabstätten sind Familiengrabstätten mit einer Jahresgebühr nach Lage, oder Plätze in Gemeinschaftsanlagen. Eine Erdgrabstätte in der 2. Reihe kostet 84,00 € je Jahr, in der 1. Reihe 134,00 €. Die Gebühr wird für die ganze Ruhezeit im Voraus fällig (§ 4 Abs. 4 Friedhofsgebührensatzung).

Was kostet eine Bestattung am Samstag?

Nach § 6 Abs. 1 der Gebührensatzung erhöhen sich die Bestattungsgebühren für Leistungen am Samstag um 30 %, außerhalb der Dienstzeiten von Montag bis Freitag um 25 %. Die Satzung nennt nur den Prozentsatz. Rechnerisch kostet die Beisetzung eines Sarges samstags 2.165 € statt 1.665 €; diesen Betrag hat die Redaktion berechnet, verbindlich ist der Gebührenbescheid.

Wie lange ist die Ruhezeit in München?

Auf den meisten städtischen Friedhöfen 10 Jahre, für Sarg und Urne gleich (§ 14 Friedhofssatzung). 15 Jahre gelten unter anderem in Bogenhausen, Neuhausen und Nymphenburg, 20 Jahre in Lochhausen und Oberföhring, 30 Jahre in Englschalking sowie bei Grüften und Mausoleen. Für Kinder vom 3. bis 11. Lebensjahr sind es 5 Jahre.

Wer muss die Beerdigung bezahlen?

Nach § 1968 BGB tragen die Erben die Kosten. Für die Bestattung sorgen müssen nach Art. 15 BestG in Verbindung mit § 15 BestV der Reihe nach Ehegatte oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister und Kinder der Geschwister. Reicht das Geld nicht, kann das Sozialbürgerhaus die erforderlichen Kosten nach § 74 SGB XII übernehmen.

Kostenvoranschlag für eine Bestattung in München

Über dieses Formular fordern Sie kostenfrei einen persönlichen Kostenvoranschlag an. Wir geben Ihre Anfrage an unseren Partner-Bestatter in München weiter. Innerhalb eines Werktags erhalten Sie ein schriftliches Angebot, in dem städtische Gebühren, Bestatterleistungen und Fremdleistungen getrennt aufgeführt sind.

Über diese Seite

Bestattungskosten München ist ein Informations- und Vermittlungsangebot der Premium Lead GmbH. Grundlage aller Beträge ist die Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt München, für die Einäscherung die Preisangabe des städtischen Krematoriums. Anfragen geben wir an einen Partner-Bestatter vor Ort weiter. Dafür erhalten wir von ihm eine Vergütung, für Sie bleibt die Anfrage kostenfrei.

Zuletzt aktualisiert: 13.10.2026

Quellen

[Redaktion: Telefonnummer]Kostenvoranschlag